Was ist eine Geschäftsausstattung?

Es gibt zweierlei Definitionen des Begriffes Geschäftsausstattung. Im Sinne der Betriebswirtschaft steht Geschäftsausstattung für jene Wirtschaftsgüter, die vor allem zur administrativen Führung des Unternehmens benötigt werden, z.B. die Büroausstattung. Im Bereich Werbung versteht man unter Geschäftsausstattung die wichtigsten gedruckten Werbemittel bzw. Werbeträger. 

Was gehört zur Geschäftsausstattung?

Die Fachsprache aus Marketing und Werbung fasst unter Geschäftsausstattung die wichtigsten, meist gedruckten oder bedruckten Werbeträger eines Unternehmens zusammen. Sie werden häufig als notwendig angesehen und daher als Ausstattung bezeichnet. Zu ihnen zählen das Briefpapier, die Briefumschläge und die Visitenkarten im Corporate Design des Unternehmens. Auch Imagebroschüren, Produktbroschüren, Firmenschilder, Autobeschriftungen oder Werbegeschenke (Give-aways) mit Firmenlogo, Adresse oder Claim werden bisweilen zur Geschäftsausstattung gezählt – etwa Mousepad, Zollstock, Kugelschreiber oder Kundenkalender. Im weitesten Sinne kann heute auch die Website als „Geschäftsausstattung“ angesehen werden. Verfestigt hat sich der Begriff jedoch vor allem im Hinblick auf Drucksachen.

Im betriebswirtschaftlichen Sinn bezeichnet die Geschäftsausstattung einen Teil des Anlagevermögens. Es handelt sich um jene Betriebsmittel, die zum Führen eines Unternehmens notwendig sind, aber überwiegend administrativ oder im Vertrieb genutzt werden. Sie dienen nicht oder nur indirekt der Produktion oder eigentlichen Leistungserbringung der Firma. Dazu zählen zum Beispiel die komplette Einrichtung von Büro-, Lager- und Verkaufsräumen mit Telekommunikation und IT oder auch die Fahrzeugflotte. Das buchhalterische Kürzel lautet BGA oder BuGA für Betriebs- und Geschäftsausstattung.